Namensabgleich

Empfängerüberprüfung

Am 9. Oktober 2025 hat die Europäische Union im Rahmen der Payment-Services-Regulierung (PSR) eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für Überweisungen eingeführt, die sogenannte »Verification of Payee« (Überprüfung des Zahlungsempfängers).

Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob der eingegebene Name mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. So sollen Fehlüberweisungen und Betrugsversuche frühzeitig erkannt und verhindert werden.

Sammelüberweisungen

Bei Sammelüberweisungen mit vielen Posten kann der Namensabgleich unter Umständen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. In solchen Fällen kann die Bank die Anzahl der Posten begrenzen.

Für Geschäftskonten gibt es daher eine gesetzliche Ausnahmeregelung (Opt-out), um Sammelüberweisungen auch ohne Empfängerprüfung einreichen zu dürfen.