Namensabgleich
Ab dem 5. Oktober 2025 wird die Europäische Union im Rahmen der neuen PSD3-Richtlinie eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für Überweisungen einführen, die sogenannte »Verification of Payee« (Überprüfung des Zahlungsempfängers).
Zukünftig wird bei jeder Überweisung automatisch geprüft, ob der eingegebene Name mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. So sollen Fehlüberweisungen und Betrugsversuche frühzeitig erkannt und verhindert werden.
MoneyMoney wird das abweichende Prüfungsergebnis anzeigen (*):

(*) Sobald die PSD3-Richtlinie in Kraft getreten ist und die Bank den Namensabgleich durchführen kann.
Sammelüberweisungen
Bei Sammelüberweisungen mit vielen Posten kann der Namensabgleich unter Umständen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. In solchen Fällen kann die Bank die Anzahl der Posten begrenzen.
Für Geschäftskonten gibt es daher eine gesetzliche Ausnahmeregelung, um Sammelüberweisungen auch ohne Namensabgleich einreichen zu dürfen:
